Diakonieverein e.V.
Menschen, die aufgrund einer seelischen oder körperlichen Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise selbständig wahrzunehmen, bekommen auf Antrag beim Vormundschaftsgericht einen gesetzlichen Betreuer zur Seite gestellt. Das Vormundschaftsgericht legt in Absprache mit dem Betroffenen fest, für welche Aufgaben ein Betreuer bestellt werden soll, z.B.:
Seit 1951 gab es beim Diakonischen Werk Karlsruhe den Vormundschafts- und Pflegschaftsverein.
Seit 1.1.1992 ist er ein Betreuungsverein nach § 1908 f BGB und führt den Titel Diakonieverein im Diakonischen Werk Karlsruhe e.V.
Seine Aufgben sind:
- Vermögenssorge, dazu gehören z.B. auch die Geltendmachung von Sozialleistungen
- Gesundheitsfürsorge, z.B. die Einwilligung in ärztliche Behandlungen
- Regelungen der Wohnungsangelegenheiten
- Aufenthaltsbestimmung
Seit 1951 gab es beim Diakonischen Werk Karlsruhe den Vormundschafts- und Pflegschaftsverein.
Seit 1.1.1992 ist er ein Betreuungsverein nach § 1908 f BGB und führt den Titel Diakonieverein im Diakonischen Werk Karlsruhe e.V.
Seine Aufgben sind:
- Übernahme von gesetzlichen Betreuungen nach § 1896f BGB
- Informationen zu Altersvorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Gewinnung, Beratung und Schulung von ehrenamtlichen Betreuern
Ihre Ansprechpartner:
Otto Tepper
Leiter des Diakonievereins
Tel. 0721 509 849 12
E-Mail: tepper@dw-karlsruhe.de
Thomas Schirmer
Ansprechpartner für ehrenamtliche Betreuer
Tel. 0721 509 849 16
E-Mail: schirmer@dw-karlsruhe.de
Sprechzeiten:
Di 9 bis 11 Uhr u. 14 bis 17 Uhr
Anschrift:
Uhlandstr. 45 (Weststadt)
76135 Karlsruhe
Otto TepperLeiter des Diakonievereins
Tel. 0721 509 849 12
E-Mail: tepper@dw-karlsruhe.de
Thomas SchirmerAnsprechpartner für ehrenamtliche Betreuer
Tel. 0721 509 849 16
E-Mail: schirmer@dw-karlsruhe.de
Sprechzeiten:
Di 9 bis 11 Uhr u. 14 bis 17 Uhr
Anschrift:
Uhlandstr. 45 (Weststadt)
76135 Karlsruhe



