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Dienstvereinbarung BEM aktualisiert
- 23.04.2025 -


Anfang April haben Direktor Wolfgang Stoll und der Vertreter der Mitarbeitendenvertretung Alexander Brunner die aktualisierte Dienstvereinbarung zum BEM unterschrieben. Das BEM (Berufliches Wiedereingliederungsmanagement) tritt in Kraft, wenn eine mitarbeitende Person mehr als sechs Wochen in einem Kalenderjahr erkrankt war. Der stufenweise, begleitete Wiedereinstieg ist so geregelt.
Zur neuen Dienstvereinbarung geht's hier