Das Diakonische Werk Karlsruhe hat zwei Mitarbeitende zu internen Gewaltschutzbeauftragten benannt. Die Gewaltschutzbeauftragen sorgen für die Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes. Sie fungieren außerdem als Ansprechpartner*in für Mitarbeitende und Klient*innen bei konkreten Verdachtsfällen von Grenzüberschreitungen und Gewalterfahrungen. Darüber hinaus beraten und schulen sie die Mitarbeitenden zum Thema Gewaltschutz und Prävention von Gewalt. Für die Gewaltschutzbeauftragten gilt die Schweigepflicht. Sie sind in ihrer Funktion als Gewaltschutzbeauftragte nicht weisungsgebunden.