Fachberatungsstelle Luise zum Verbot der Straßenprostitution

- 07.10.2026 - 

Stellungnahme der Fachberatungsstelle Luise zur Verlängerung des Verbots der Straßenprostitution in Karlsruhe bis zum 31.03.2027

Eine Frau streckt ihre Handfläche aus und in die Kamera. Der Fokus liegt auf der Handfläche, der Rest ist verschwommen.
Symbolbild Aktiv gegen Sexualisierte Gewalt
Die Stadt Karlsruhe hat das stadtweite Verbot der Straßenprostitution um weitere sechs Monate bis zum 31.03.2027 verlängert. Zudem hat die Stadt Karlsruhe beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragt, ein generelles stadtweites Verbot der Straßenprostitution auszusprechen (Bekanntmachung vom 26.08.2026). Im Folgenden möchten wir als Fachberatungsstelle unsere Haltung dazu darlegen und eine fachliche Einschätzung abgeben.
 
Die Stadt Karlsruhe betont in ihrer Mitteilung, dass sich das Verbot ausdrücklich nicht gegen die betroffenen Personen richte, sondern gegen kriminelle Strukturen und dass es dem Schutz der Frauen dienen solle. Zudem wird mitgeteilt, dass dadurch besonders schutzbedürftige Menschen unterstützt werden. Aus unserer Sicht greift diese Darstellung jedoch zu kurz. Denn mit dem Verbot sind die betroffenen Frauen nicht plötzlich in reguläre Beschäftigungsverhältnisse gewechselt, haben nicht über Nacht andere berufliche Perspektiven gefunden, eine eigene Wohnung bekommen oder ihre bisherigen Abhängigkeiten verloren. Die Realität ist wesentlich komplexer. Hier Beispiele aus unserer Beratungsarbeit:
 
Klientin 1 ist durch das Verbot mit zwei kleinen Kindern obdachlos geworden. Weil eine kurzfristige Unterbringung nicht möglich war, haben wir sie spontan in unsere Ausstiegswohnung aufgenommen. Ohne diese Möglichkeit wäre sie obdachlos geblieben. Ihr wurden nur für 6 Monate Leistungen bewilligt, danach war sie ohne Kinderbetreuung und ohne einen neuen Job ohne Geld und sah sich gezwungen, wieder in der Prostitution zu arbeiten. 
 
Klientin 2 hat ihre Wohnung verloren, nachdem sie nicht mehr auf dem Straßenstrich arbeiten konnte, da sie nicht mehr genug Geld hatte, um ihre Miete zu bezahlen. Seitdem ist sie wohnungslos und hat kein Geld, um ihre monatlichen Krankenversicherungsbeiträge zu bezahlen. Das Verbot hat sie in eine extrem prekäre Situation gebracht. 
 
Klientin 3 ist von Gewalt betroffen. Seit dem Straßenstrichverbot sind unsere Kontakte mit ihr nur noch unregelmäßig und es ist für uns schwierig, ihr die benötigte Unterstützung zukommen zu lassen. Ihr gesundheitlicher Zustand hat sich stark verschlechtert. Immer wieder ändert sich ihre Adresse und wir wissen nicht, wo und unter welchen Bedingungen sie arbeitet. 
 
Ein Verbot des bisherigen Arbeitsortes hat konkrete Auswirkungen auf die betroffenen Frauen. Die Prostitution verschwindet dadurch nicht, sondern verlagert sich. Bereits nach dem ersten Verbot im März 2025 wurde eine Verlagerung in den Raum Bruchsal festgestellt. Für die betroffenen Frauen bedeutet dies unter anderem längere Wege, erschwerten Zugang zu Beratung und Unterstützung sowie einen selteneren und unregelmäßigeren Kontakt zu unserer Beratungsstelle. Auch in Bruchsal wurden die Möglichkeiten der Frauen zum Arbeiten immer weiter eingeschränkt. In Karlsruhe wurde die Straßenprostitution mit dem Argument der Kriminalitätsbekämpfung verboten, wohingegen die Frauen in Bruchsal aus weniger nachvollziehbaren Gründen aus Bereichen verdrängt wurden, in denen sie die Möglichkeit zum Arbeiten hatten. Statt für sichere und angemessene Rahmenbedingungen zu sorgen, wurden die Frauen Schritt für Schritt an den Stadtrand und in immer abgelegenere Gebiete gedrängt.
 
Diese Vorgehensweise vermittelt den Eindruck, dass die betroffenen Frauen und ihre Arbeit aus dem öffentlichen Raum verdrängt werden sollen, nicht weil von ihnen bzw. für sie tatsächlich eine konkrete Gefahr ausgeht, sondern weil ihre Tätigkeit als störend oder gesellschaftlich unerwünscht betrachtet wird. Anstatt die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Sicherheit der Frauen zu gewährleisten, werden sie immer weiter an den Rand gedrängt – sowohl räumlich als auch gesellschaftlich.
 
Gerade deshalb stellt sich für uns die Frage, wie ein solches Verbot als Maßnahme bezeichnet werden kann, die sich nicht gegen die betroffenen Frauen richtet. Eine Maßnahme kann gegen kriminelle Strukturen gerichtet sein und gleichzeitig erhebliche Konsequenzen für die Menschen haben, die nicht direkt an den Straftaten beteiligt sind.
 
Begriffe wie „Schutz“, „Unterstützung“ und „nachhaltige Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit“ dürfen keine allgemeinen Absichtserklärungen bleiben. Entscheidend ist aus unserer Sicht, was davon bei den betroffenen Frauen tatsächlich ankommt. Es braucht konkrete und wirksame Unterstützungsangebote. 
 
Wir halten darüber hinaus eine fachliche Auseinandersetzung darüber für notwendig, welche Maßnahmen tatsächlich zur Sicherheit und zu besseren Arbeits- und Lebensbedingungen der betroffenen Frauen beitragen. Schutz kann aus unserer Sicht nicht nur bedeuten, die Prostitution an bestimmten Orten zu verbieten. Schutz bedeutet auch, erreichbare Beratungsangebote, sichere Arbeitsbedingungen und einen verlässlichen Zugang zu Unterstützung zu gewährleisten.
 
Aus unserer Sicht hat das Verbot für die Mehrheit der Frauen, die weiterhin in der Prostitution tätig sind, keine Verbesserung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen gebracht. Vielmehr hat sich ihre Situation verschlechtert, ihr Arbeitsort verlagert und damit auch den Zugang zu den bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten erschwert. Mit vielen Frauen haben wir den Kontakt komplett verloren. Sie arbeiten jetzt in Wohnungen, in anderen Städten oder in anderen Ländern in der Prostitution. 
 
Besonders kritisch ist für uns deshalb, dass die betroffenen Frauen selbst vor der Entscheidung nicht nach ihren Erfahrungen, ihrer Situation und ihren Bedürfnissen gefragt wurden. 
 
Wir halten es für notwendig, die tatsächlichen Folgen der Maßnahme zu betrachten und nicht ausschließlich ihre beabsichtigte Wirkung. Schutz muss sich daran messen lassen, ob sich die konkrete Situation der betroffenen Menschen verbessert. Die betroffenen Frauen sind aktuell vor allem nicht mehr sichtbar. Sie sind aber mit all ihren multiplen Problemlagen weiterhin da.
 
Wir wünschen uns daher eine offene fachliche Diskussion darüber, welche Maßnahmen tatsächlich zu mehr Sicherheit, besseren Arbeitsbedingungen und einem verlässlichen Zugang zu Beratung und Unterstützung beitragen.