Eine Schwangerschaft kann Krisen und Ängste auslösen. Denken Sie über einen Schwangerschaftsabbruch nach?

Wir sind für Sie da mit

  • einem Gesprächsangebot und ergebnisoffener Beratung
  • Beratungsbescheinigung nach §219 StGB
  • Information
  • bei Bedarf auch nach einem Schwangerschaftsabbruch

Weitere Informationen rund um das Thema "Schwangerschaftskonflikt" finden Sie hier

Die Beratungsstelle erfüllt den gesetzlichen Auftrag nach §219 StGB und §2 SchwKG und ist gefördert durch das Ministerium für Soziales und Integration, Baden-Württemberg.
 
 

Sie können gerne unsere Online-Beratung in Anspruch nehmen.
 
 

Allgemeiner Erstkontakt:
Telefon: 0721 20397-040
 
Ihre Beraterinnen: