Eine Schwangerschaft kann Krisen und Ängste auslösen. Denken Sie über einen Schwangerschaftsabbruch nach?
Wir sind für Sie da mit
- einem Gesprächsangebot und ergebnisoffener Beratung
- Beratungsbescheinigung nach §219 StGB
- Information
- bei Bedarf auch nach einem Schwangerschaftsabbruch
Weitere Informationen rund um das Thema "Schwangerschaftskonflikt" finden Sie hier
Die Beratungsstelle erfüllt den gesetzlichen Auftrag nach §219 StGB und §2 SchwKG und ist gefördert durch das Ministerium für Soziales und Integration, Baden-Württemberg.







